Gehwege zum Gehen, Parkplätze zum Parken!


Oktober 2021  |  Wir begrüßen, dass der Freiburger Gemeinderat im Dezember 2020 beschlossen hat, gegen das zunehmende Parken von Autos auf Gehwegen vorzugehen, und die Stadtverwaltung das ein halbes Jahr später endlich durchzusetzen begann.

Warum aber musste nach wenigen Tagen wieder zurückgerudert werden? Vordergründig wegen des vehementen Protests derer, für die das Auto das Maß aller Dinge ist (BZ 21.7.2021).

Genau besehen aber könnte die Ursache sein, dass das Ganze falsch eingetütet wurde: Die Stadt Freiburg hat den Autofahrern keine Alternative zum jahrelang geduldeten Parken auf Gehwegen angeboten. Keine kostenfreien Quartiersparkplätze oder -parkhäuser, keine Zuschüsse zum Umtausch der Autos in E-Bikes, keine Verschrottungsprämie für überflüssig werdende Autos mit Freifahrschein für Straßenbahn und Bus. Um nur ein paar absurd wirkende, aber doch nicht unsinnige Möglichkeiten zu nennen.

Stattdessen hat Freiburg den Autofahrern gerade mal eine Woche Zeit gelassen, neue Parkplätze zu finden. Kein Wunder, dass sie dann die Straßen blockieren. Schließlich wurden sie über Jahrzehnte im Glauben gelassen, ihnen gehörten nicht nur die Straßen, sondern auch die Gehwege.

Dabei ist der nun umgesetzte Erlass des baden-württembergischen Landesverkehrsministeriums, der die Städte zwingt, das laut Straßenverkehrsordnung eigentlich sowieso verbotene Gehwegparken endlich zu ahnden, vom 11. Mai 2020. Ein Jahr hätte Freiburg Zeit gehabt, die Bürgerinnen und Bürger darauf vorzubereiten, dass Gehwege zum Gehen sind und Parkplätze zum Parken. Was eigentlich schon die Worte sagen.

Freiburg braucht schnelle Verbesserungen der Infrastruktur für Zufußgehende und Radfahrende, wie sie etwa der Fuß- und Radentscheid fordert, und einen weiteren Ausbau des ÖPNV. Nur so sind Autofahrende zum Umstieg zu bewegen und nur so kann die Zahl der fahrenden und parkenden Autos auf ein erträgliches Maß reduziert werden.

Konkrete Maßnahmen sollten sein:

  • Förderung von Carsharing und privatem Autoteilen,
  • Generelle, nach PKW-Leistung abgestufte Kostenpflicht für Parken auf öffentlichem Grund,
  • Umwidmung von Autospuren mehrspuriger Straßen in Fahrradwege (kurzfristig als pop-up bike lanes),
  • Förderung wohnungsnaher abschließbarer Fahrradabstellanlagen auf bisherigen Autoparkplätzen,
  • und generell der Vorrang klimaschonender, nachhaltiger und sozialverträglicher Verkehrsformen.