Freiburg braucht wohnungsnahe Fahrrad-Parkhäuser
Der Autoverkehr ist der einzige Bereich, der seine klimaschädlichen Emissionen immer noch steigert statt sie massiv zu senken. Freiburg ist gut mit öffentlichen Bahnen und Bussen ausgestattet und mehr als ein Drittel der Fahrten werden schon heute mit dem Fahrrad zurückgelegt. Das kann jedoch noch viel mehr werden. Dafür ist die Infrastruktur zu stärken: nicht nur bessere Radwege, sondern es sind auch Möglichkeiten zu schaffen, Räder vor Wind und Wetter sowie vor allem vor Diebstahl zu schützen.
Fahrräder werden in verdichteten Freiburger Vierteln häufig so abgestellt, dass sie Zufußgehende massiv behindern können.
2020 wurden laut Polizei in Freiburg 1.661 Fahrräder im Wert von 1,3 Millionen Euro gestohlen, das sind 783 Euro pro Rad. Wertvolle Räder wie Pedelecs werden vermutlich in Vierteln, die keine Garagen haben, in Kellern und Wohnungen gesichert aufbewahrt, allerdings nur wenn es der Platz und die Kräfte der Besitzer erlauben.
Einer Stadt, die das Radfahren als zentrales Element einer sozialökologischen Verkehrswende fördern will, stände es gut an, hier etwas zu unternehmen. Ein Ausweg aus dieser Misere können die Fahrradhäuschen sein, die in Hamburg schon seit 30 Jahren genutzt werden. Sie bieten Platz für 12 an Haken aufgehängte Räder und können mit Hebeliften für schwere Fahrräder und Pedelecs ausgerüstet werden. Da sie abschließbar sind, gelten die Räder nachts als verschlossen verwahrt und sind ggf. gegen Diebstahl versichert. In verdichteten Hamburger Quartieren stehen inzwischen fast 500 solcher Rundhäuschen.
Hamburger Bezirke fördern die Aufstellung der Fahrradhäuschen vom Typ Ottensen – benannt nach dem Stadtteil, in dem sie entwickelt wurden – zweifach: durch einen Zuschuss zur Anschaffung (3.000 bis 3.500 Euro) und durch die Überlassung öffentlichen Bodens, z.B. eines Autoparkplatzes, als Sondernutzung. Die Nutzergemeinschaft muss für Aufstellung und Pflege des kleinen Parkhauses sowie für den Abbau nach einem Auslaufen der alle fünf Jahre zu erneuernden Erlaubnis zur Sondernutzung selber sorgen. Inzwischen geht Hamburg noch weiter und erprobt zusätzlich Fahrradboxen, die auch für schwerere Räder geeignet sind, die nicht so einfach zum Aufhängen vorne hochgestemmt werden können.
Auch andere Städte haben Hamburg zum Vorbild genommen und Fahrradhäuschen aufgestellt und unterstützt, zunächst das Hamburger Rundhäuschen, später auch andere Modelle. Sie sind bisher allerdings nur Pilotprojekte und Modellvorhaben. Hier eine Auswahl:
- Dortmund hat 18 Rundhäuschen nach Hamburger Muster bezuschusst.
- Mainz hat einen ansehnlichen, aber bisher einmaligen „Fahrrad-Pavillon“ erfunden.
- Düsseldorf hat nach Test eines Hamburger Häuschens zwei länglich-rechteckige Häuschen in Auftrag gegeben, die 10 Räder hängend aufnehmen, und zusätzlich eine flachere Fahrrad-Box für 5 Räder testweise hinzugenommen.
- Frankfurt wollte ursprünglich ein Rundhaus mit quadratischem Umbau einführen, hat dann jedoch Fahrradboxen favorisiert, die jetzt getestet werden.
- Osnabrück stellt probeweise 18 Fahrradboxen auf, die voll bezuschusst werden.
- Berlin-Charlottenburg testet durchsichtige Fahrrad-Boxen.
Freiburg wäre also in guter Gesellschaft, wenn auch hier verschiedene Abstellmöglichkeiten für Fahrräder getestet und eingeführt würden.
Der Preis für ein Fahrradhaus mit Gasfeder-Hebeliften für 10 bis 12 Räder liegt beim Hamburger Modell bei ca. 1000 Euro pro Fahrrad, beim Langhaus etwas höher und bei der extra großen Box beim Doppelten.
Wie funktioniert das Mieten eines Fahrradparkplatzes?
Dafür gibt es mehrere Möglichkeiten:
- Die Nutzer verbinden sich zur GbR (Gesellschaft bürgerlichen Rechts oder BGB-Gesellschaft) und verwalten das Häusle selbstorganisiert. Gegenüber der Stadt, die ggf. einen Zuschuss zur Anschaffung gibt und ggf. auch die Sondernutzung eines oder zweier Autoparkplätze bewilligt, braucht die Gruppe dann eine Ansprechpartner:in, die die Kommunikation übernimmt.
- Eine Nutzer:in beantragt das Radhäusle, sozusagen als „Treuhänder“ der künftigen Nutzergemeinschaft, und sorgt für Mitnutzer:innen, an die sie je einen Platz vermietet.
- Auch ein:e Vermieter:in könnte ein Radhäusle beantragen und Plätze an ihre Mieter:innen vermieten.
- Ein Verein kauft das Häusle und vermietet die Plätze. In manchen Städten macht das der ADFC oder der VCD.
- Eine Stadt oder ein Stadtbezirk schafft die Häusle an und vermietet die Plätze, ggf. über eine zwischengeschaltete Verwaltungsgesellschaft. So zum Beispiel in Berlin-Charlottenburg, wo das Ganze durch das vom Radentscheid erstrittene Berliner Mobilitätsgesetz schon zur quasi-Verpflichtung der Bezirke wurde (§ 47 Abs. 3: „Diebstahlsichere Abstellmöglichkeiten wie Fahrradboxen sollen im öffentlichen Raum insbesondere in Wohngebieten ermöglicht werden.“)
In allen diesen Varianten wird für die Nutzung des Parkplatzes eine monatliche Miete fällig. In Hamburg beträgt diese beispielsweise 5 Euro in einem schon 30 Jahre alten, also abgezahlten Häusle; andere Städte berechnen bis zu 10 Euro für einen Platz in neuen oder komfortableren Häusern.
Außerdem wird häufig der Anschaffungspreis, soweit er nicht durch einen Zuschuss der Stadt gedeckt ist, durch Kautionen der Mieter:innen aufgebracht. In Hamburg sind das im genannten Beispiel 150 Euro, die nach Kündigung des Platzes zurückgezahlt und vom Nachfolger erneut eingebracht werden.
Und in jedem Fall muss eine Person oder Firma „den Hut aufhaben“ und das Ganze verwalten, denn auch Pflege, Reinigung, Reparatur usw. erfordern jemanden, der oder die die Verantwortung übernimmt.
Für die Nutzung als GbR hat der ADFC Düsseldorf einen Mustervertrag erstellt, der bei Bedarf genutzt und angepasst werden kann. Für Vermietung durch eine Person als verantwortlicher „Treuhänder“ der Nutzergruppe ist ein Muster bei uns erhältlich (